F
ausbildungsstart
15,5*/17,5
fahrerlaubnis
16*/18
* Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge gelenkt werden.
- Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
 - Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
 - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
 - Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
 - Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
 - Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
 - Sonderkraftfahrzeuge
 
traktor
 Die Lenkberechtigung der Klasse F erwirbst du durch Absolvierung einer theoretischen- und praktischen Ausbildung sowie einer theoretischen- und praktischen Prüfung.
 grundwissen 
  20 unterrichtseinheiten 
  spezialwissen F 
  4 unterrichtseinheiten 
  theoretische fahrprüfung 
  modul GW + F 
  schulfahrten 
  4 trainingseinheiten 
  praktische fahrprüfung 
  klasse F 
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 - linz-urfahr
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